GEW lehnt den Entwurf der CSU-Regierung für ein sogenanntes Integrationsgesetz ab

Meldungen

Am 6. April 2016 veranstalte die GEW gemeinsam mit befreundeten Organisationen zum Ende der Verbändeanhörungsfrist eine Informationsveranstaltung zum Regierungsentwurf für ein "Integrationsgesetz". Im überfüllten großen Saal des Gewerkschaftshauses sprach u.a. Bernhard Baudler von der GEW und machte, wie die anderen Referent*innen klar warum dieses Gesetz bekämpft und verhindert werden muss. Die Position in der folgenden Pressemitteilung der GEW Bayern gilt natürlich auch für die GEW München.

Zum Gesetzesinhalt sei an dieser Stelle das Flugblatt des ver.di AK gegen Rechts dokumentiert.

Radio Lora sendete die Veranstaltung live im freien Radio und zeichnete die ganze Veranstaltung auf.

Es gibt auch ein Video von der Veranstaltung mit einem 1. Teil und einem 2. Teil.

Schon auf der Kundgebung "Lauter sein gegen Rassismus" spach Kollege Baudler von der GEW das Thema an.

Wer den Originaltext lesen möchte wird hier fündig.

Anschreiben des Staatsministeriums an die GEW wo den Verbänden 6 Wochen Zeit gegeben wird sich zu verhalten.

Antwort und Stellungnahme der GEW Bayern

Ausführliche Stellungnahme des DGB Bayern

 

GEW Bayern lehnt Entwurf der CSU-Regierung für ein sogenanntes
Integrationsgesetz ab

Sprach- und Integrationskurse, Hilfen zur Aus- und Weiterbildung und eine ausreichende Unterstützung der Kommunen sind mit entscheidend für eine gelingende Integration von Flüchtlingen. All dies vermisst die GEW Bayern im von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwurf.

"Ein ,Integrationsgesetz' in dem nichts zur Erwachsenenbildung steht, kann kein Integrations-gesetz sein", so Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender der GEW Bayern. Die CSU plant sogar eine teilweise Abschaffung der Schulpflicht für Flüchtlinge, anstatt konkrete Zusagen für mehr pädagogisches Personal, für Bildungsberatung oder politische und interkulturelle Bildung zu machen. Dazu gebe es nur unverbindliche Programmsätze und einen Finanzierungsvorbehalt. Der Entwurf spricht ganz überwiegend von mit Geldbußen "bewehrten Pflichten" und "repressiven Sanktionen" gegenüber Migrant*innen.

Den gesamten Text durchzieht eine Sicht, die sich so zusammenfassen lässt: Es kommen Fremde und wir müssen deswegen unsere "erhaltungswürdige Leitkultur" schützen. Diese Abwehrhaltung gipfelt in der Forderung des Entwurfs: "Jeder Einzelne ist zur Loyalität gegenüber Volk und Staat verpflichtet." Eine solche gesetzliche Verpflichtung richtet sich nach Auffassung der GEW gegen eine offene Gesellschaft, gegen Zivilgesellschaft und Pluralismus.

Die GEW weist auch den Versuch der Regierung zurück, weitere Diskriminierungen einzuführen, indem per Gesetz die Aufspaltung der Menschen in Bayern in vier "Personengruppen" verfügt werden soll. Viele, gerade repressive neue Vorschriften richten sich nur an sogenannte "nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer".

Alle Schulen in Bayern sollen einer "Erziehung in Ansehung der Leitkultur verpflichtet werden". Diese Engführung weist die GEW zurück.

Die GEW lehnt eine auch nur teilweise Abschaffung der Schulpflicht strikt ab. Anton Salzbrunn heute in München: "Wir bestehen darauf, dass die Normierungen in der Bayerischen Verfassung und in der UN-Kinderrechtskonvention Richtschnur bleiben: Bildung ist Menschenrecht, von Anfang an und unabhängig vom Aufenthaltsstatus eines Menschen". Der Gesetzentwurf wurde daher in der Verbändeanhörung heute von der GEW Bayern abgelehnt. Zusammen mit Kooperationspartnern werde die GEW noch alternative Vorschläge für gelingende Integration vorstellen.

Rückfragen gerne an:
Bernhard Baudler, Tel. 089 / 54 40 81-21, bernhard.baudler(at)gew-bayern.de

 

Auch der DGB äußert sich in der Sache:


Matthias Jena: "Abschottungsgesetz statt Integrationsgesetz"
Stellungnahme des DGB Bayern zum geplanten Bayerischen Integrationsgesetz

PM 18 - 06.04.2016


„Das von der Staatsregierung vorgelegte Bayerische Integrationsgesetz erfüllt in keinster Weise die Ansprüche an eine gelungene Integration der Geflüchteten. Anstelle eines Integrationsgesetzes hat die Staatsregierung ein Abschottungsgesetz entworfen“, kritisiert Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern.

Die Bayerische Staatsregierung hat am 23. Februar 2016 den Entwurf eines „Bayerischen Integrationsgesetzes“ beschlossen und Organisationen und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Die Frist für Einwände läuft am heutigen 6. April ab.

Der DGB Bayern beanstandet in seiner Stellungnahme zum geplanten Gesetz vor allem den Begriff der „Leitkultur“ als zentrales Integrationsziel sowie die völlige Schieflage beim „Fordern und Fördern“.

„‘Leitkultur‘ ist ein politischer Begriff, der als Integrationsziel ebenso umstritten wie schillernd ist. Was „Leitkultur“ genau meint, erschließt sich in diesem Gesetz nicht. Wenn aber schon das zentrale Integrationsziel unklar ist, kann ein solches Gesetz nur scheitern“, so Matthias Jena.

Noch problematischer sieht der DGB das krasse Missverhältnis zwischen „Fördern und Fordern“, wie es in dem Landesgesetz heißt.

Jena bemängelt: „Während im geplanten Gesetz für vermeintliche Vergehen von Flüchtlingen konkrete Strafen vorgesehen sind, beschreibt die Staatsregierung das Fördern unklar und unbestimmt. Zentrale Fragen bleiben unbeantwortet, beispielsweise, wie Sprach- und Integrationskurse verstärkt angeboten, wie Kindertageseinrichtungen bei der Betreuung von Flüchtlingskindern gefördert und neue, dringend benötigte Wohnungen gebaut werden können.“

Jena betont: „Die bisherigen praktischen Maßnahmen zur Integration der Flüchtlinge waren und sind richtige erste Schritte. Doch anstatt diese in einem Integrationsgesetz weiterzuentwickeln, fällt die Staatsregierung aus ideologischen Gründen in Zeiten der Abschiebung und Abschottung zurück.“

„Integration kann nur gelingen, wenn alle hier lebenden Menschen, Alteingesessene und Neuankömmlinge, in diesem Prozess mitgenommen werden. Perspektiven auf Arbeit, Bildung, Wohnung sind Grundvoraussetzungen, die für alle gelten. Integration nur auf die neu Hinzugezogenen zu beziehen, greift zu kurz. Das erweckt den Anschein einer Bedrohung von außen, der sich dann auch im Gesetzentwurf wiederspiegelt“, so Jena.

„Auch wenn kein einziger Flüchtling nach Bayern zugezogen wäre, gäbe es viel zu tun bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit oder der Wohnungsnot. Diese Sicht ist im Integrationsgesetz überhaupt nicht vertreten. Deshalb geht das Gesetz nicht nur in eine falsche Richtung, sondern ist zudem mangelhaft“, urteilt Jena abschließend.

 

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