Wesentliche Institutionen für die Arbeit in den Betrieben und Dienststellen vor Ort sind die Personalräte/Betriebsräte, Vertrauensleute und Betriebsgruppen.
Im Gegensatz zu Vertrauensleuten und Betriebsgruppen sind Personalräte und Betriebsräte gesetzlich geregelte und geschützte Institutionen, die unabhängig von den Gewerkschaften ihren Auftrag erfüllen. Dieser ist bei weitem nicht so spektakulär und kämpferisch wie der Name und seine Geschichte glauben macht. Auch wenn die Betriebsräte ein Relikt aus den Revolutionen nach dem 1. Weltkrieg sind, so haben sie im wesentlichen den Auftrag darauf zu achten, dass die Firmenleitungen die Arbeitnehmerschutzgesetze einhalten und in Konfliktfällen zum Wohle des Betriebs zu vermitteln.
Um so wichtiger sind gewerkschaftlich organisierte Kolleg*innen vor Ort, die darauf drängen, dass dieser Rahmen zumindest vollständig genutzt wird und wenn möglich, z.B.  mit Gerichtsprozessen oder Dienstvereinbarungen ausgeweitet wird. Oftmals gibt es vor Ort gar keine Mitarbeiter*innenvertretung, sei es aus Unwissenheit, aus Wurschtigkeit oder auch aus Angst, auch da sind die organisierten Kolleg*innen, die oftmals vorangehen und die Belegschaft in ihren Rechten aufklären und stärken.

Bis in die frühe BRD gab es auch keine Personalräte sondern nur Betriebsräte, die spürbar mehr Einfluss in den Betrieben haben. In Tendenzbetrieben wie vor allem den Kirchen gibt es sie bis heute nicht, dort existiert jedoch eine relativ zahnlose Mitarbeitervertretung (MAV).

 

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