Die GEW München fordert die sofortige Umsetzung aller notwendigen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnamen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

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Die Corona-Krise dauert weiter an. Dennoch soll ab dem 27.4.2020 der Schul- und Kitabetrieb teilweise wieder aufgenommen bzw. die Notfallbetreuungen ausgeweitet werden. Aus diesem Anlass mahnt die GEW München an, dass die Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in vielen Münchner Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für diesen Schritt noch nicht ausreichend sind und stellt Mängel im bereits bzw. nach wie vor laufenden Betrieb der Kinder- und Jugend- und Behindertenhilfe fest.

Die GEW München fordert die Verantwortlichen aller Träger zur umgehenden Umsetzung aller notwendigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten sowie die Kinder- und Jugendlichen, die Schüler*innen und Adressat*innen auf und erwartet, dass der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums vom 16.4.2020 Anwendung findet, in dem viele Mindestanforderungen der Gewerkschaften zum Arbeitsschutz aufgegriffen wurden.
Grundsätzlich gilt: Bei allen Maßnahmen müssen der größtmögliche Infektionsschutz und die bestmögliche Hygiene für alle Beschäftigten und die Lernenden und zu Betreuenden die Messlatte sein.

Als GEW München fordern wir insbesondere folgende Maßnahmen zu treffen: 

Reinigung und Desinfektion und Lüftung sicher stellen!

  • Die gründliche Reinigung und Desinfizierung aller Räumlichkeiten, einschließlich der Personalräume und insbesondere der Toiletten vor der Wiederinbetriebnahme und  mehrmals täglich im laufenden Betrieb.
  • Möglichkeiten zur Desinfektion der Hände an allen Eingängen der Bildungseinrichtungen sowie an den Zugängen in die Klassen- und Betreuungsräume.
  • Ausreichend Seifen und Einmalhandtücher in allen Einrichtungen und Schulen, insbesondere auch in den Toiletten. Das ist bis dato leider keine Selbstverständlichkeit!
  • Großzügige Pausenregelungen bzw. gelockerte Verhaltensregeln während der Unterrichtsstunden zur Reinigung der Hände während des Tages.
  • Konsequentes und regelmäßiges Lüften aller genutzten Räume sicherstellen.

Schutzausrüstungen und Masken zur Verfügung stellen!

  • Mund- und Nasenschutz ist allen Beteiligten durch den Träger der Einrichtung täglich kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sämtlichem Personal ebenso wie den zu betreuenden bzw. zu unterrichtenden Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen.
  • Schutzausrüstung, äquivalent zu denen des Personals im Gesundheitswesen, ist erforderlich für alle Beschäftigten, die pflegerische Aufgaben übernehmen und vom Träger zur Verfügung zu stellen (z.B. FFP3-Schutzmasken, Handschuhe, Schutzbekleidung). Dies betrifft insbesondere Beschäftigte an Förderschulen, HPTs und Kitas.
  • „Spuckschutz“, wie in Apotheken und in Supermärkten bewährt, ist dort wo möglich anzubringen, z.B. als durchsichtige Trennscheibe am Lehrer*innenpult. Dies würde den Lehrenden überwiegend das Sprechen mit Maske ersparen.

Die Einhaltung der Mindestabstände gewährleisten!

  • Sicherstellung der allgemein geltenden Mindestabstände (1,5 bis 2 m) in den Klassenzimmern und Gruppenräumen zwischen Schulbänken und Tischen.
  • Festlegung der Höchstanzahl von maximal Anwesenden in Klassen- oder Gruppenräumen anhand der räumlichen Gegebenheiten in Zusammenarbeit mit Gesundheitsbehörden und unter Einbeziehung der Personalvertretungen. So sollten beispielsweise Klassengrößen anhand der Quadratmeterzahl geteilt durch 4  festgelegt werden, um den Mindestabstand besser zu gewährleisten.
  • Betreuung von Kindern in Kitas, HPTen etc. nur in Kleingruppen von maximal 5  Kindern, um unnötige Kontakte zu vermeiden.
  • Abstandsregeln in den Pausen, zeitliche Entzerrung der Pausen und Einstellung des  Pausenverkaufs in den Schulen.
  • Absicherung der „Verkehrswege“ innerhalb der Einrichtungen, z.B. durch Markierungen und Abgrenzungen, wie sie inzwischen z.B. aus Apotheken und Supermärkten bekannt sind.
  • Die sichere Beförderung von Schüler*innen unter Beachtung des Abstandgebots ist zu gewährleisten.

Notwendigster und zielgerichteter Einsatz des Personals in konstanten Gruppen!

  • Nur die notwendige Anzahl an Beschäftigten ist zur Betreuung und die Lehre in den Einrichtungen und Schulen heranziehen. Eine pauschale Verpflichtung aller Beschäftigten zum Erscheinen an der Arbeitsstelle findet leider noch immer statt und muss abgestellt werden.
  • Einsatz von konstanten und getrennte Teams für die Betreuung und den Unterricht in konstanten Gruppen und Klassen, um das gegenseitige Infektionsrisiko innerhalb der Einrichtungen so gering wie möglich zu halten. Z.B. sollten Kurse bzw. Unterricht (z.B. Religion, Wahlpflichtfächer), für den die Schüler*innen aus verschiedenen Klassen zusammengeholt werden, bis auf Weiteres entfallen oder in Abschlussklassen nur online stattfinden.
  • Personalengpässen mit ständiger Vertretung ausgleichen, kein Herumschieben von Personal aus anderen Gruppen oder Einrichtungen, kein Springerdienst.

Berücksichtigung von Risikogruppen und Haftung

  • Risikogruppen (Personen mit Vorerkrankungen und ab 60 Jahren) sind besonders zu schützen. Das gilt auch für die Beschäftigten und Schüler*innen/Kinder, die mit Personen aus den Risikogruppen im gemeinsamen Haushalt leben bzw. diese pflegerisch betreuen.
  • Risikogruppen auf keinen Fall zu Schul- oder Betreuungsarbeit heranziehen und bei Gefährdung durch Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen Gefährdungssituationen dürfen die betroffenen Beschäftigten auch nicht zu administrativen Tätigkeiten in der Dienststelle verpflichten und Homeoffice ermöglichen. 
  • Arbeitgeber übernehmen die Haftung für Covid-19-Infektionen ihrer Beschäftigten  und die daraus folgenden Kosten. Die Beweislast, ob eine Infektion außerhalb der Arbeitsstelle erfolgt ist, trägt der Arbeitgeber.

Personalräte, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen einbeziehen!

  • Rechtzeitige und umfassende Einbindung der Personalräte, Betriebsräte und  Mitarbeitervertretungen bei der Umsetzung von Arbeits- und  Gesundheitsschutzmaßnahmen und deren Evaluation. 
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen, wie sie gesetzlich ohnehin  vorgeschrieben sind.

Die GEW München wird die Umsetzung der Maßnahmen in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in München insbesondere im Hinblick auf die Teilöffnung von Schulen und die Erweiterung der Kita-Notbetreuung weiterhin verfolgen und dort wo nötig auf bestehende Mängel aufmerksam machen. Einrichtungen in denen die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden, können nicht geöffnet werden bzw. sind zu schließen, bis der Infektionsschutz gewährleistet ist. Besonders skeptisch ist die GEW im Hinblick auf die Erweiterung der Notbetreuung in
den Kitas und mahnt hier zu größter Sorgfalt und Vorsicht bei der Vorbereitung der erweiterten Öffnung. Als Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft stehen wir unseren Mitgliedern beratend und unterstützend zu Seite. Nicht zuletzt geht es aber auch um die Eindämmung der Covid-19-Pandemie, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist.  

Für den Vorstand der GEW München
Siri Schultze
Geschäftsführerin
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Stadtverband München

 

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